EBE bezahlen

EBE-Nummer eingeben - schnell, sicher und bequem bezahlen.

Willkommen

Neben der einfachen Bezahlung über die Eingabe Ihrer EBE-Nummer, können Sie über den Servicebereich direkt mit uns in Kontakt treten.

Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen

Zivilrechtlich fällt das erhöhte Beförderungsentgelt in Höhe von 60,00 EUR an. Kann der Fahrgast sich bei der Fahrausweiskontrolle nicht ausweisen, muss zur Personenüberprüfung eine Abfrage beim Einwohnermeldeamt getätigt werden. Hierfür fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 5,00 EUR an, welche der Fahrgast bezahlen muss.

Wer den öffentlichen Personennahverkehr ohne gültigen Fahrausweis benutzt, macht sich der Erschleichung von Leistungen nach § 265a StGB strafbar (mögliche Strafe: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr). Die Strafanzeige ist regelmäßig an einen Strafantrag des Beförderungsunternehmens gebunden, von dem in bestimmten Fällen Gebrauch gemacht werden kann.

Sie können schnell und unkompliziert über diese Website bezahlen. Alle Möglichkeiten finden Sie nach Eingabe Ihrer EBE Nummer.

Bei Nichteinhaltung des Zahlungstermins erfolgt eine kostenpflichtige Mahnung. Sollten Sie in Verzug geraten, machen wir Sie vorsorglich darauf aufmerksam, dass die dann zusätzlich entstehenden Kosten zu Ihren Lasten gehen.

Das erhöhte Beförderungsentgelt ermäßigt sich ( mit Ausnahme bei Nutzung übertragbarer Zeitkarten) im Falle von Punkt 7 Absatz 7.5 Nr.4 der Beförderungsbedingungen auf 7,00 EUR, wenn der Fahrgast innerhalb von 14 Tagen ab Feststellungstag über unseren Servicebereich nachweist, dass er zum Zeitpunkt der Feststellung Inhaber einer gültigen persönlichen Zeitkarte oder einer entsprechenden Fahrtberechtigung war

Sollten Sie Ihre Nummer des erhöhten Beförderungsentgeltes vergessen bzw. verloren haben, wenden Sie sich bitte mit folgenden Informationen an uns.


- Datum der Feststellung

- Linie oder Zugnummer

- Nachname, Vorname

- Anschrift

- Geburtsdatum

Eine für Sie unkomplizierte Klärung ist uns wichtig.

Im Servicebereich können Sie folgende Funktionen nutzen:

  • Nachträglich Ihren persönlichen Fahrausweis vorlegen
  • Unkompliziert Adressänderungen vornehmen
  • Für das erhöhte Beförderungsentgelt eine Zahlung in Raten vereinbaren
  • Durch Fristverlängerung einen zeitlichen Aufschub zur Klärung Ihrer Angelegenheit beantragen
  • Ihren Sachverhalt darlegen und ein erhöhtes Beförderungsentgelt reklamieren